Leistungen

Verwaltung in der Servicestufe, die zu Ihnen passt

Wir kümmern uns gewissenhaft um Ihre Immobilie – ganz gleich, ob Wohnungseigentumsanlage, vermietete Eigentumswohnung oder Miethaus. Unser Angebot richten wir nach Ihren Wünschen aus.

WEG-Verwaltung

Wohnungseigentümergemeinschaften benötigen einen Verwalter, der die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums übernimmt. Als Verwalter sind wir nach § 9b WEG das Organ der Gemeinschaft und vertreten sie nach außen; Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus § 27 WEG und Ihren Beschlüssen. Hierfür stehen wir Ihnen als Spezialist für WEG-Verwaltung gern zur Verfügung – von der Eigentümerversammlung über den Wirtschaftsplan bis zur Hausgeldabrechnung.

Leistungen im Detail

Kaufmännisch

  • Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen sowie Jahresabrechnungen inkl. Rechnungskontrolle und Belegprüfung
  • Buchführung und Prüfung aller Geldein- und -ausgänge, Verwaltung des Geldverkehrs und der Gemeinschaftskonten
  • Hausgeldabrechnung inkl. monatlicher Sollstellung und Mahnwesen bei Zahlungsverzug
  • Errechnung und Anforderung von Sonderumlagen, Liquiditätsplanung und Rechenschaftslegung
  • Veranlassung bzw. Erstellung von Heizkostenabrechnungen
  • Personalangelegenheiten der Gemeinschaft (z. B. Hausmeister) inkl. Lohnabrechnung und Meldungen
  • Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen

Technisch

  • Objektüberwachung, ggf. durch regelmäßige Begehungen, und Erfassung von Verbrauchswerten
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten – inkl. Ausschreibung, Auftragsvergabe, Mängelrügen und Gewährleistungsverfolgung
  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz
  • Veranlassung von Schadensbeseitigungen, Schadensmeldungen an Versicherung und Verursacher
  • Beauftragung von Sachverständigen, Entwicklung von Nutzungskonzepten

Rechtlich

  • Rechtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft im Rahmen des § 9b WEG
  • Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen (WEG, BGB, Heizkostenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung u. a.)
  • Abschluss und Prüfung von Versicherungs- und Wartungsverträgen
  • Einleitung von Verfahren bei Zahlungsrückstand, Mitwirkung bei Gerichtsterminen und Beschlussanfechtungen
  • Rechtsdienstleistungen nach § 5 RDG, Anwendung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung

Organisatorisch

  • Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung inkl. Tagesordnung und Protokoll
  • Führung der Beschluss-Sammlung, Erstellung von Beschlussniederschriften
  • Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern, Rundschreiben und Aushänge
  • Beschwerdemanagement, Fristenwahrung, Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen

Sondereigentumsverwaltung

Vermieten Sie Ihre Eigentumswohnung, ist diese Sondereigentum – ihre Verwaltung ist nicht durch das Wohnungseigentumsgesetz geregelt, sondern wird individuell zwischen Ihnen und uns vereinbart. Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um Ihre Wohnung, sichert den Werterhalt und ermöglicht eine erfolgreiche Vermietung – von der Kontrolle der Mietzahlungen über die Betriebskostenabrechnung bis zur Begleitung von Sanierungen.

Tipp: Die Sondereigentumsverwaltung von ReViBien schließt nahtlos an die WEG-Verwaltung für das Gemeinschaftseigentum an. Sie ist die ideale Ergänzung, wenn Sie Ihre Wohnung vermieten möchten – sparen Sie Zeit und geben Sie Aufgaben ab.

Leistungen im Detail

Kaufmännisch

  • Verwaltung, Verbuchung und Disponierung des Geldverkehrs
  • Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete, Lastschriften und Mahnverfahren
  • Rechnungskontrolle
  • Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter inkl. Bearbeitung von Widersprüchen

Technisch

  • Bearbeitung entgegengenommener Mängelanzeigen
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten am Sondereigentum
  • Notmaßnahmen (z. B. Behebung eines Rohrbruchs)
  • Schadensmeldungen an die WEG-Verwaltung

Rechtlich

  • Beachtung mietrechtlicher Vorschriften
  • Abschluss bzw. Kündigung des Mietvertrags, Abnahme und Übergabe der Mietsache
  • Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen, Bearbeitung von Mietminderungen
  • Abschluss von Wartungsverträgen

Mietverwaltung

Als Mietverwalter sind wir Stellvertreter des Eigentümers und koordinieren das Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer – auf Grundlage der §§ 535 ff. BGB und des individuell vereinbarten Verwaltervertrags. Je nach Umfang schließt das die technische Verwaltung des Objekts ebenso ein wie die Verwaltung der Mietzahlungen und die Erstellung der jährlichen Abrechnungen.

Leistungen im Detail

Kaufmännisch

  • Verwaltung, Verbuchung und Disponierung des Geldverkehrs
  • Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete, Lastschriften und Mahnverfahren
  • Rechnungskontrolle und Personalangelegenheiten (z. B. Hausmeister)
  • Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter inkl. Bearbeitung von Widersprüchen

Technisch

  • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz
  • Schadensbeseitigung durch Handwerker, Schadensmeldungen an Versicherung und Verursacher

Rechtlich & organisatorisch

  • Abschluss bzw. Kündigung von Mietverträgen, Abnahme und Übergabe der Mietsache
  • Mieterhöhungen, Mietminderungen, Wartungsverträge
  • Auswahl von Mietern, Korrespondenz mit Eigentümern, Mietern und Behörden
  • Beschwerdemanagement, Rundschreiben, Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen

Erstellung von Abrechnungen

Für Eigentümer von Mietobjekten in der Selbstverwaltung bieten wir einen rechtssicheren und zuverlässigen Service zur Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Die verordnungskonforme Erstellung und Zustellung sowie die Abwicklung der Anpassung von Vorauszahlungen Ihrer Mieter übernehmen wir in Ihrem Namen.

Welche Servicestufe passt zu Ihnen?

Wir stehen für ein ausführliches Gespräch gern zur Verfügung und entwerfen ein Konzept für die individuelle Betreuung Ihrer Immobilie.

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