WEG-Verwaltung
Wohnungseigentümergemeinschaften benötigen einen Verwalter, der die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums übernimmt. Als Verwalter sind wir nach § 9b WEG das Organ der Gemeinschaft und vertreten sie nach außen; Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus § 27 WEG und Ihren Beschlüssen. Hierfür stehen wir Ihnen als Spezialist für WEG-Verwaltung gern zur Verfügung – von der Eigentümerversammlung über den Wirtschaftsplan bis zur Hausgeldabrechnung.
Leistungen im Detail
Kaufmännisch
- Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen sowie Jahresabrechnungen inkl. Rechnungskontrolle und Belegprüfung
- Buchführung und Prüfung aller Geldein- und -ausgänge, Verwaltung des Geldverkehrs und der Gemeinschaftskonten
- Hausgeldabrechnung inkl. monatlicher Sollstellung und Mahnwesen bei Zahlungsverzug
- Errechnung und Anforderung von Sonderumlagen, Liquiditätsplanung und Rechenschaftslegung
- Veranlassung bzw. Erstellung von Heizkostenabrechnungen
- Personalangelegenheiten der Gemeinschaft (z. B. Hausmeister) inkl. Lohnabrechnung und Meldungen
- Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen
Technisch
- Objektüberwachung, ggf. durch regelmäßige Begehungen, und Erfassung von Verbrauchswerten
- Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten – inkl. Ausschreibung, Auftragsvergabe, Mängelrügen und Gewährleistungsverfolgung
- Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz
- Veranlassung von Schadensbeseitigungen, Schadensmeldungen an Versicherung und Verursacher
- Beauftragung von Sachverständigen, Entwicklung von Nutzungskonzepten
Rechtlich
- Rechtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft im Rahmen des § 9b WEG
- Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen (WEG, BGB, Heizkostenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung u. a.)
- Abschluss und Prüfung von Versicherungs- und Wartungsverträgen
- Einleitung von Verfahren bei Zahlungsrückstand, Mitwirkung bei Gerichtsterminen und Beschlussanfechtungen
- Rechtsdienstleistungen nach § 5 RDG, Anwendung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung
Organisatorisch
- Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung inkl. Tagesordnung und Protokoll
- Führung der Beschluss-Sammlung, Erstellung von Beschlussniederschriften
- Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern, Rundschreiben und Aushänge
- Beschwerdemanagement, Fristenwahrung, Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen